Allgemeiner Hauptschulabschluss
Alle Schüler, die die 9. Klasse mit Erfolg besucht haben, erhalten das Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt wie zweimal Fünf).
Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali)
Durch die freiwillige Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung, die teilweise zentrale, landeseinheitliche Aufgabenstellungen enthält, kann mit der Gesamtbewertung 3,0 in den Prüfungsfächern zusätzlich der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) erworben werden, der überdurchschnittliche Leistungen bestätigt. Alle Schüler der Jahrgangsstufe 9 sowie externe Bewerber aus anderen Schularten und Nichtschüler können daran teilnehmen. Die besondere Leistungsfeststellung umfasst schriftliche, mündliche und praktische Fächer.
schriftlich:
1) Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache
2) Mathematik
3) wahlweise Englisch, Physik / Chemie / Biologie oder Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde
4) Arbeit-Wirtschaft-Technik
praktisch und schriftlich / mündlich:
5) Technik, Wirtschaft und Soziales
6) wahlweise Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik, Werken / Textiles Gestalten / Kurzschrift
Der mittlere Schulabschluss über die Mittelschule
An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:
- Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der 10. Klasse ist Voraussetzung.
- Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
- Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und der Nachweis über mindestens befriedigende (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
Dieser Nachweis kann erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss
oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde. - Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule (siehe dort).
- Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und der Nachweis über mindestens befriedigende (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
Quelle: Kultusministerium Bayern