Schulforum
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) regelt in Artikel 69 die Aufgaben des Schulforums.Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Beispiele für Mitwirkung:
- Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebes (Hausordnung)
- Festlegung der Pausenordnungen und Pausenverpflegung
- Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
- Grundsätze der Schulsozialarbeit
- etc.
Das Schulforum besteht aus 9 Mitgliedern:
- Schulleiter
- 2 Lehrkräfte
- Elternbeiratsvorsitzender
- 2 weitere Mitglieder des Elternbeirats
- 3 Schülersprecher